Das eigentliche Risiko zeigt sich manchmal erst nach dem Verkauf. Und der Irrsinn nicht dort, wo ihn viele vermuten.…
Wer das Potenzial der exotischeren Märkte vollständig ausschöpfen will, kommt häufig nicht darum herum, Konten bei lokalen Brokern zu eröffnen. Dafür erhält man Zugang zu Unternehmen mit hohen Dividendenrenditen – nicht selten im hohen einstelligen oder sogar zweistelligen Bereich – und zu echten Marktineffizienzen.
Der Grund dafür ist einfach: Viele westliche Fonds und ETFs können oder dürfen in solche Unternehmen bislang nicht investieren.
Dieses kleine Wort „bislang“ hat jedoch wesentliche Konsequenzen:
Wenn ein bislang unbeachteter Markt in Bewegung gerät und sich international öffnet, kann sich der Wert eines Investments vervielfachen.
Für den Anleger erfreulich – für den heimische Banker ein Verständnis-Problem: Was nicht über etablierte Börsen und deren jederzeit abrufbare Datenbanken nachvollzogen werden kann, exisitiert in den Augen eines westlichen Bankers nicht. Ergo löst es in der compliance Panikattacken aus wenn der Anleger behauptet, er hätte die Aktie XY an der Heimatbörse im Jahr 2024 zu 1 €uro gekauft – obwohl der Banker an seinem Terminal nur Kurse über 30 €uro und erst ab 2026 sieht.
Mit Schweizer Banken habe ich dabei besonders schwierige Erfahrungen gemacht. Obwohl ich in der Schweiz lebe, hier Steuern und Abgaben zahle (übrigens: Alle von meinem georgischen Konto. Rein aus Prinzip denn ich habe nichts zu verbergen). Langwierige Abklärungen, vorübergehende Kontosperren oder gar Kündigung der Geschäftsbeziehung: Alles erlebt.
Obwohl das Kapital legal erwirtschaftet und die Transaktionen belegbar sind.
Christoph Heuermann schildert in seinem Beitrag auf Staatenlos ähnliche Erfahrungen. Für Aussenstehende mögen solche Berichte exotisch oder übertrieben klingen. Sie sind es nicht.
Deshalb:
Jeden Beleg aufbewahren
Bei Investments in Frontier Markets sollte man nicht nur die üblichen Jahresabrechnungen archivieren. Aufbewahrt werden sollten insbesondere:
- Konto- und Depotauszüge,
- Kauf- und Verkaufsabrechnungen,
- Ein- und Auszahlungsbelege,
- Nachweise über Depotüberträge,
- Belege zu Kapitalmassnahmen und Dividenden,
- bei Kryptowährungen zusätzlich Wallet-Adressen und Transaktions-IDs.
Ich lasse mir von meinen Banken und Brokern regelmässig Unterlagen über die Entwicklung meiner Investments ausstellen. Spätestens alle drei Jahre zusätzlich einen vollständigen Dokumentationsstand. Bei besonders exotischen Frontier Markets geschieht das jährlich, in Einzelfällen zusätzlich notariell bestätigt oder durch einen Wirtschaftsprüfer dokumentiert.
In reiferen Frontier Markets die bereits über international kotierte ADRs oder GDRs verfügen, greife ich auf diese zurück. Diese Instrumente bringen zusätzliche Risiken und Kosten mit sich: Diese mehr als 20 Jahre alte Beiträge von mir in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung haben nach wie vor Bestand.
Aber mit einem ADR/GDR tut sich die compliance nicht so schwer. Die lässt sich am heimischen Terminal auffinden, im Gegensatz zu einer ausschliesslich lokal gehandelten Aktie.
Liechtensteiner Stiftung: Vermögen vorhanden, Zugriff blockiert
Ein Bekannter von mir hatte sein Vermögen wie ich über Jahrzehnte mit Trading aufgebaut. Weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst handeln konnte, brachte er einen erheblichen Teil davon in eine Liechtensteiner Familienstiftung ein.
Etwa ein Jahr später waren die Konten der Stiftung blockiert. Die Herkunft des Vermögens sollte urplötzlich nicht mehr ausreichend geklärt sein. Seit Jahren versucht er, den Fall zu lösen.
Ich kenne ihn und habe keinen Grund, an der legalen Herkunft seines Vermögens zu zweifeln. Sein Sozialverhalten ist etwas gewöhnungsbedürftig und sein Auftreten entspricht nicht dem eines Multi-Millionärs. Aber er war ein hochprofitabler Trader. Sein Problem ist die Dokumentation weit zurückliegender Transaktionen: Versuche einmal, nach vielen Jahren vollständige Handelsbelege von Mt. Gox, Bitcoin-24 oder einem längst nicht mehr existierenden Broker in einem Frontier Market zu erhalten: Unmöglich.
Nach Aussage meines Bekannten laufen die Gebühren der Stiftungsorgane währenddessen weiter. Nur er als eigentlich Begünstigter der Stiftung bekommt nichts.
Dieser Fall und der öffentlich diskutierte Fall der Bacardi-Stiftung haben meine eigene Planung stark beeinflusst. Ich war kurz davor, einen Teil meines Kapitals ebenfalls in eine Liechtensteiner Familienstiftung einzubringen.
Davon habe ich Abstand genommen.
Die wichtigste Lehre
Das Risiko eines Investments zeigt sich manchmal erst mit dem erfolgreichen Verkauf. Wer erfolgreich in Frontier Markets oder in Kryptowährungen tradet / investiert, muss jederzeit damit rechnen, die gesamte Entstehung seines Vermögens Jahre oder sogar Jahrzehnte später erneut erklären und beweisen zu müssen.
Deshalb sollte man seine Unterlagen so archivieren, damit eines Tages auch der weltfremdeste (oder vor Neid erblasste) Compliance-Mitarbeiter den gesamten(!) Vermögensaufbau nachvollziehen kann.
Ohnehin kann ich jedem Selbstständigen, aber auch jedem Anleger, der nicht wirklich 100% aller Einnahmen aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit einem einzigen Arbeitgeber generiert, nur zu mehreren Konten raten. Idealerweise auch in mehr als einem Land. Man weiss heute nie, wer morgen alles durchdreht! Oder auf krumme Gedanken kommt wie in folgender Geschichte:
Mein Fall mit der Zürcher Kantonalbank
Ende 2020 überwies ich Geld von meinem Konto bei der Zürcher Kantonalbank an die Kryptobörse Kraken. Mit diesen Mitteln kaufte ich in grösserem Umfang ADA, die Kryptowährung des Cardano-Netzwerks. Gegenüber der ZKB musste ich haarklein erklären, wozu diese ausgehende Überweisung gedacht sei. Was ich tat.
Meine Sentiment-Analyse deutete damals darauf hin, dass der Kurs vor einer starken Aufwärtsbewegung stehen könnte. Mein durchschnittlicher Kaufpreis lag bei etwa 0,10 US-Dollar je ADA.
Unter Kryptoinvestoren gilt die eiserne Regel: Not your keys, not your coins.
Ich übertrug die Coins deshalb von Kraken auf meine eigene Hardware-Wallet. Nur ein Jahr später transferierte ich sie zurück zu Kraken und verkaufte sie zu einem durchschnittlichen Preis von rund 2,30 US-Dollar. Der Verkaufspreis entsprach dem 23-Fachen des ursprünglichen Wertes beziehungsweise einem Kursgewinn von rund 2.200 Prozent.
Bevor ich den Verkaufserlös auf mein Konto bei der ZKB zurücküberwies, informierte ich den Private-Banking-Mitarbeiter. Ich reichte Unterlagen ein, die zeigten, woher das ursprünglich zu Kraken transferierte Geld stammte (nämlich vom selben Konto – ich musste seinerzeit ja gegenüber der ZKB sogar deklarieren, wozu ich dieses Geld ins Ausland überwies) und warum der zurückfliessende Betrag nun 23-mal so hoch war.
Ausdrücklich bat ich um eine vorgängige Abklärung mit der Compliance-Abteilung.
Die Antwort lautete sinngemäss: Alles in Ordnung, ich könne das Geld überweisen.
Also überwies ich die Mittel.
Kaum war das Geld auf dem Konto eingegangen, wurde eine Red Flag ausgelöst und mein Konto gesperrt – trotz der vorherigen Prüfung und des erteilten grünen Lichts.
Die ZKB verlangte anschliessend, dass ich ein Schweizer Krypto-Compliance-Unternehmen mit der Überprüfung der Mittelherkunft beauftrage. Das tat ich. Die Untersuchung kostete mich einen fünfstelligen Betrag, obwohl ich sämtliche Transaktionen dokumentieren konnte – einschliesslich aller Bewegungen von der Bank zur Kryptobörse, von dort zu meiner eigenen Wallet und später wieder zurück.
Das Ergebnis der Untersuchung war eindeutig: Weisser geht es kaum. Keinerlei Hinweise auf eine kriminelle Herkunft. Die Reaktion der ZKB: Kündigung der Geschäftsbeziehung. Crypto-Gelder wolle man nicht. Immerhin kam es nicht zu der zuvor in Aussicht gestellten Verdachtsmeldung.
Es herrscht Vertragsfreiheit – selbstverständlich kann und darf eine Bank einem Kunden kündigen. Und umgekehrt. Warum aber wurde mir zuvor vom ZKB -Mtarbeiter grünes Licht gegeben? Warum wurde ich nach Mittel-Eingang vom selben Mitarbeiter aufgefordert, ein kleines Crypto-compliance Unternehmen zu beauftragen? Was mich einen 5-stelligen Betrag kostete, für vielleicht 2 Stunden Arbeit? Jeder mag selbst denken. Ich belasse es mal dabei.
Die Geschichte mit dem Schliessfach
Ich unterhielt bei der ZKB zusätzlich ein Schliessfach. Als die Bankbeziehung gekündigt wurde, befand ich mich bereits wieder auf meinem Segelschiff in der Karibik und konnte das Schliessfach nicht kurzfristig persönlich leeren.
Die Bank kündigte deshalb an, einen Notar aufzubieten und das Fach in dessen Beisein öffnen zu lassen.
Ich teilte ihr daraufhin mit, dass sich darin unter anderem ein Ausdruck der Private Keys meiner Wallet befinde. Wer diese Schlüssel besitzt, kann grundsätzlich auf die betreffenden Kryptowährungen zugreifen.
Gleichzeitig erklärte ich, dass ich die Bank haftbar machen würde, falls mir im Zusammenhang mit der Öffnung des Schliessfachs Coins abhandenkämen.
Keine Stunde später erhielt ich die Nachricht: Kommando zurück, man werde das Schliessfach unangetastet lassen bis ich wieder in der Schweiz sei.


