Nicht nur die USA sondern auch die meisten €uro Staaten sind faktisch bankrott. Nun folgt der letzte Akt, das verzweifelte Aufbäumen vor dem unausweichlichen Kollaps. Die Staaten greifen zu immer drakonischeren Mitteln, um den Bürgern den letzten Cent abzupressen – und mauern gleichzeitig die Fluchtwege ein.
Wer jetzt immer noch nicht aufgewacht ist, dem ist nicht zu helfen.
Die Heimatbörsen-Prämie in den letzten 18 Monaten:

Aktien die nur an der Heimatbörse gehandelt werden, schneiden idR deutlich besser ab. Ausnahme ist hier nur die Bank Center Credit – die aber in den Jahren zuvor massiv gut gelaufen ist wie ich im Beitrag zu gezeigt hatte.
Langjährige Ostinvestoren kennen den Effekt: Wenn ein Markt sich international öffnet, das Interesse ausländischer Anleger (seien es Private oder Fonds) wächst und bekannt wird, dass Unternehmen ein internationales Listing ihrer Aktien anstreben: Dann explodieren die Kurse Monate vor der Internationalisierung. Nicht mehr um den Faktor 10x/Jahr und mehr wie früher – diese Zeiten sind vorbei. Aber doch noch um den Faktor 2x – 5x. Der Aufwand eines Konto- und Brokerkontos vor Ort lohnt sich also definitiv.
CRD VI: Der eiserne Vorhang für Ihr Kapital
Die EU hat ihren Bürgern nun den Zugang zu solchen Märkten faktisch verboten. Das Instrument dazu heisst CRD VI (Capital Requirements Directive VI), offiziell Richtlinie (EU) 2024/1619.
Nur Verträge und Konten, die vor dem 11. Juli 2026 abgeschlossen wurden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Wer also rechtzeitig sein Konto beispielsweise in Georgien eröffnet hatte, sitzt erheblich komfortabler da. Für alle anderen gilt einmal mehr: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Oder inzwischen eben die EU.
Reverse Solicitation bleibt erlaubt. Ein EU-Bürger darf weiterhin von sich aus bei einer Bank in Georgien, Kasachstan oder sonstwo anklopfen. Auch Wertpapierdienstleistungen unter MiFID fallen grundsätzlich nicht unter dieses Verbot.
Klingt doch alles beruhigend?
Ist es nicht.
Denn für eine Bank in Tiflis, Almaty oder Taschkent stellt sich eine ganz simple wirtschaftliche Frage: Warum soll sie sich wegen einiger europäischer Privatkunden durch immer neue europäische Regulierung, Dokumentationspflichten, Ausnahmetatbestände und Haftungsrisiken kämpfen?
Die ökonomisch vernünftige Antwort für die Bank lautet: Gar nicht. Also nimmt sie EU-Kunden schlicht nicht mehr an. Kündigt evtl. vorsorglich bestehende Beziehungen.
Ausländische Wertpapierdepots sind laut der EU Richtlinie nicht betroffen. Toll! Nur – wie bitte soll man ein Wertpapierdepot im Ausland sinnvoll managen, wie soll man kaufen & verkaufen wenn man kein Konto fürs Cash haben darf?
Die typische Brüsseler Heuchelei: De jure wurde niemandem etwas verboten; de facto aber genau das erreicht.
De jure Freiheit. De facto Repression.
Die finanzielle Repression ist nicht neu.
Die Schraube wird nur weiter angezogen. Denn auch bisher schon wurde es einem schwer gemacht:
Steuer-Willkür
In Deutschland wurden bspw. bis Ende 2017 intransparente Fonds („schwarze Fonds“) extrem hart besteuert. Nach dem damaligen § 6 InvStG waren anzusetzen: Ausschüttungen + Zwischengewinn + 70 % des jährlichen Wertzuwachses; mindestens jedoch 6 % des Jahresendwerts. Zum vollen Steuersatz.
Weil der deutsche Finanzbeamte oft keine Ahnung hatte, ob das nun ein ausländischer Fonds oder einfach „nur“ eine georgische, armenische, usbekische oder kasachische Aktie war, hat er sehr gerne einfach alles als „schwarzen Fonds“ gebrandmarkt. Selbst wenn das Investment in einer ausländischen Aktie/„Fonds“ keinen Cent verdient hatte, konnte der deutsche Fiskus dem Anleger steuerlich trotzdem 6 % vom Jahresendwert abziehen. Sozialismus wäre wenigstens ehrlicher gewesen.
Mir war diese bürokratische Gängelung schon früh zu dumm – ich zog vor 20 Jahren die Konsequenzen und packte meine Koffer. Seit 2017 ist diese Regel durch eine andere ersetzt, die aber auch nicht gerade vorteilhaft für den Anleger ist.
Österreich unterscheidet hingegen strikt zwischen Meldefonds (transparent) und Nicht-Meldefonds (intransparent weil aus dem bösen Ausland). Die Pauschalregel in Österreich: Es werden 90 % der Differenz zwischen erstem und letztem Rücknahmepreis angesetzt, mindestens aber 10 % des Rücknahmepreises am Jahresende. Ausschüttungen sind grundsätzlich zusätzlich vollständig steuerpflichtig.
Usw. usw.
Wer jetzt immer noch nicht aufgewacht ist, dem ist nicht zu helfen.
Aber der wird wohl auch nie finanziell outperformen.
Der nächste Sargnagel für die finanzielle Freiheit liegt bereits in der Schublade:
Das EU-Vermögensregister.
Das ist noch nicht beschlossen. Wer deshalb glaubt, das Thema existiere nur in den Köpfen irgendwelcher Verschwörungstheoretiker, sollte vielleicht einmal die Studien lesen, die die EU-Kommission selbst in Auftrag gegeben hat: Das Register ist noch nicht da. Die Blaupause liegt längst auf dem Tisch.
Eines ist sicher: Der neidzerfressene deutsche Michel wird dazu auch noch begeistert Beifall klatschen, brav schluckend, was ihm von oben serviert wird. Sei’s drum. Ich werde die Masse nicht ändern, aber ich zeige die Realität auf. Unverbesserlich, wie ich eben bin.
Mein Fazit:
Bereits die oben genannten, länderspezifische Regeln kamen für mich einem Berufsverbot gleich. Natürlich wieder nicht de jure – aber eben de facto durch die damaligen Strafsteuern. Wohnsitzverlagerung ausserhalb der EU war die einzige Lösung.
Fels in der Brandung ist weiter mein Konto bei der Bank of Georgia (heute Lion Finance). Eröffnet kurz nachdem ich 2004 als Aktionär einstieg. Zwar greifen auch da immer schärfere Kontrollen, aber es dominiert noch der gesunde Menschenverstand. Ganz bewusst zahle ich alle hiesigen Sozialabgaben & Steuern von diesem Konto. Auch in Deutschland wo ich aufgrund einer Immobilie noch pflichtig bin. Habe schliesslich nichts zu verheimlichen.
Compliance-Irrsinn: Wenn der eigene Erfolg der Bank (und ihrem Ego) schadet
Dennoch treffen auch mich inzwischen die immer aggressiver und weltfremder werdenden Regeln.
Selbst in der vermeintlich sicheren Schweiz greift der Compliance-Wahnsinn um sich.
Insbesondere Mitarbeiter einiger Schweizer Banken scheinen ein massives Ego-Problem damit zu haben, wenn die langfristige Anlage-Performance eines privaten Ostinvestors die Ergebnisse ihrer eigenen Vermögensverbratung um Längen in den Schatten stellt.
Wenn der Kunde schlauer ist als die Bank, wird eben blockiert. Nachdem man zuvor – ggf. auch in die eigene Tasche ? – noch schnell abkassiert: Siehe meinen Fall mit der Zürcher Kantonalbank.
Immer häufiger verzichte ich einzig aus diesem Grund auf Rendite. Überlege mir zumindest sehr genau, wann ich ein Investment in einer nur lokal notierten Aktie eingehe. Warte öfters zähneknirschend, bis die Aktien international gelistet (und deutlich teurer) sind. Das sind dann fast immer nur ADR oder GDR mit den entsprechenden Nachteilen und Risiken. Meine diesbezüglichen Warnungen habe ich schon vor über 20 Jahren fast inflationär verbreitet. Nachzulesen unter anderem in der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) [hier] und auch [hier]. Sowie die Erläuterungen zu den Begriffen [hier].
Damals aber war mir nicht klar, was für einen Mega-Zirkus hiesige Banken bei der Rückführung von im Ausland erzielten Gewinnen eines Tages machen. Selbst wenn diese wie bei mir nachweislich auch steuerlich sauber deklariert werden.

